Wohl in jedem Falle notwendig ist eine Überführung des Verstorbenen vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Friedhof, Aufbahrungshalle oder zum Krematorium.
Nicht nur bei Überführungen im gesamten Inland, sondern auch bei Überführungen im Ausland stehen wir Ihnen zur Verfügung. Unsere Fachkompetenz ermöglicht es, die vielfältigen nationalen und internationalen Bestimmungen in Bezug auf die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg einzuhalten. Auch alle behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen werden von uns bei den zuständigen Behörden beantragt.