Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Aschenreste werden nach der Einäscherung in eine Urnenkapsel gefüllt und in einer Schmuckurne zu einem späteren Zeitpunkt auf einem Friedhof beigesetzt.
Eine besondere Vereinbarung ist bei dieser Bestattungsart in jedem Falle notwendig. Sollte der Verstorbene eine solche handschriftliche Willenserklärung mit entsprechendem Inhalt nicht hinterlassen haben, so können die nächsten Verwandten (1. und 2. Grades) eine sinngemäße Erklärung abgeben. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. von unten nicht überschritten werden. (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Sollte der Verwandtschaftsgrad weitergehend sein, kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern.
Weiterhin sind noch weitere Unterlagen notwendig, die von uns besorgt werden. Auch die zur Feuerbestattung vorgeschriebene Untersuchung des Amtsarztes wird von uns veranlasst und mit uns durchgeführt.
Die Form der Trauerfeier oder der Beisetzung ist unterschiedlich. Oft wird die Trauerfeier mit dem Sarg durchgeführt und nach der Einäscherung findet die Beisetzung statt. Auf Wunsch kann auch nach der Einäscherung die Trauerfeier mit der Urne durchgeführt werden. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Vorraussetzungen wie bei der Erdbestattung.