Die wohl verbreiteste Bestattungsart ist die traditionelle Erdbestattung. Bei dieser Bestattungsart wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstelle auf dem Friedhof beigesetzt. Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Grabstellen: Wahlgrab- oder Reihengrabstelle.
Ein Reihengrab (Einzelgrab) liegt in einem Feld von Reihengräbern und kann nur immer eine Stelle haben. Die Stellen werden der Reihe nach belegt. Die Gräber können gegenüber dem Wahlgrab nicht wiedererworben werden. Nachdem das letzte Grab auf dem Feld abgelaufen ist, wird das Gräberfeld eingeebnet und wiederbelegt.
Wahlgräber können eine oder mehrere Stellen haben. Durch Zahlung einer Gebühr wird an dem Wahlgrab ein Nutzungsrecht erworben, welches auf einem bestimmten Zeitraum begrenztist, jedoch verlängert werden kann. Nach Ablauf einer bestimmten Ruhezeit (je nach Friedhof zwischen 25 und 40 Jahren) besteht die Möglichkeit dieses Nutzungsrecht zu verlängern. In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes.
Lage, Größe, Laufzeit, Gebühren und Weiteres legt die Friedhofsverwaltung in ihrer Friedhofssatzung fest. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.